§ 14 der Satzung des Werderaner FC Viktoria 1920 e.V.


Befugnisse des Vorstandes


(9)
Der Hauptkassierer verwaltet die Kasse des Vereins. Er ist für die sachgemäße
Führung der Bücher über Einnahmen und Ausgaben des Vereins verantwortlich
und hat bei der Jahreshauptversammlung einen Rechenschaftsbericht zu
erstatten.
Alle für Vereinszwecke zu erfolgenden Zahlungen bedürfen der Genehmigung des
1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden. Der Haupt-
kassierer ist verpflichtet, dem geschäftsführenden Vorstand unaufgefordert
einen monatlichen Kassenbericht abzugeben. Die dabei angegebenen Beiträge
sind protokollarisch festzuhalten. Die Beitragskassierung erfolgt durch
Einzugsverfahren. Mitglieder die dieser Organisationsform aus bestimmten
Gründen nicht nachkommen, entrichten den Beitrag beim Hauptkassierer bzw.
Mannschaftsleiter / Übungsleiter. Für die Einhaltung der Beitragsordnung
(liegt der Satzung bei) ist der Hauptkassierer verantwortlich.



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