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§
14 der Satzung des Werderaner FC Viktoria 1920 e.V.
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Befugnisse des Vorstandes |
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(9)
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Der
Hauptkassierer verwaltet die Kasse des Vereins. Er ist für die sachgemäße
Führung der Bücher über Einnahmen und Ausgaben des Vereins verantwortlich und hat bei der Jahreshauptversammlung einen Rechenschaftsbericht zu erstatten. Alle für Vereinszwecke zu erfolgenden Zahlungen bedürfen der Genehmigung des 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden. Der Haupt- kassierer ist verpflichtet, dem geschäftsführenden Vorstand unaufgefordert einen monatlichen Kassenbericht abzugeben. Die dabei angegebenen Beiträge sind protokollarisch festzuhalten. Die Beitragskassierung erfolgt durch Einzugsverfahren. Mitglieder die dieser Organisationsform aus bestimmten Gründen nicht nachkommen, entrichten den Beitrag beim Hauptkassierer bzw. Mannschaftsleiter / Übungsleiter. Für die Einhaltung der Beitragsordnung (liegt der Satzung bei) ist der Hauptkassierer verantwortlich. |
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